
Verständigung über gemeinsamen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Volksbegehrens Artenschutz
Bei einemTreffen des Trägerkreis des Volksbegehrens, der Umweltschutz-undBauernverbände sowie der Landesregierung
zurKonkretisierungder Eckpunkteam 18. Dezemberhat sich die Mehrheit der Beteiligten auf einen gemeinsamenumfangreichenGesetzentwurf geeinigt, dereine Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts-und
Landeskulturgesetzesvorsieht.Der Trägerkreis des Volksbegehrens kündigte an, die Unterschriftensammlung fürdas Volksbegehren nicht wieder aufzunehmen.Hier können sie die zentralen Punkte der Verständigung nachlesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-eckpunkte-zur-weiterentwicklung-des-volksbegehrens/
(20.12.2019)